Albert-Schweitzer-Schule
GGS Köln-Weiden
Elternmitarbeit
Liebe Eltern, Sie können jederzeit aktiv unseren Schulalltag mitgestalten. Wie das geht, erfahren Sie hier:
Klassenpflegschaft
Die Eltern jeder Klasse wählen am ersten Elternabend des Schuljahres 2 Vertreter/innen aus ihrer Mitte. Eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in.
Schulpflegschaft
Die Vertreter der Klassenpflegschaften wählen in der Schulpflegschaftssitzung, welche halbjährlich stattfindet, die/den Schulpflegschaftsvorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Die Schulleitung wird zu den Schulpflegschaftssitzungen eingeladen, ist aber nicht stimmberechtigt.
Die Schulpflegschaft arbeitet eng mit dem Fördererverein unserer Schule zusammen. Gemeinsam werden z.B. Feste organisiert. Unser jährlicher Martinszug, Sommerfeste oder Karnevalsfeiern sind Beispiele der Zusammenarbeit.
Eltern, die nicht in die jeweiligen Klassenpflegschaften gewählt wurden, haben selbstverständlich auch die Möglichkeit aktiv bei der Klassen- und Schulpflegschaft mitzuwirken.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein Gremium mit Entscheidungskompetenz. Sie setzt sich aus gleich vielen Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Die Lehrervertretung wird vom Lehrerkollegium gewählt, die Elternvertretung in der Schulpflegschaftssitzung. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung. Für die gewählte Elternvertretung besteht hier die Möglichkeit, Schulpolitik mitzubestimmen z.B. bei der Anschaffung der Schulbücher etc.
Die Mitarbeit in der Schul -und Klassenpflegschaft ist nicht nur eine verantwortungsvolle Unterstützung der Eltern und Lehrer im Sinne unserer Kinder, sondern auch ein Ehrenamt von gesellschaftlicher Relevanz. Es besteht die Möglichkeit andere Eltern kennen zu lernen, sich über Probleme auszutauschen oder gemeinsam Feste zu organisieren.
Sollte ihr Kind zur Zeit oder demnächst unsere Schule besuchen, freuen wir uns auf eine aktive Zusammenarbeit mit Ihnen. Und schauen Sie doch auch einmal auf die Seite des Förderervereins. Jedes neue Mitglied ist herzlich willkommen.
Schulgesetz Mitwirkung von Eltern
Weitere Informationen zur Schulmitwirkung von Eltern auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen